Unsere Mitglieder dürfen die Ruhr von Neheim bis zur Ortsgrenze Wickede/ Ruhr befischen, was einer Flusslänge von ca. 12 km entspricht. Die Gesamtstrecke ist in zwei große Abschnitte unterteilt.
Abschnitt 1:
Das Pachtgewässer erstreckt sich von der Brücke am Hüstener Bahnhof rechtsseitig bis zum Ende des Fürstenbergs und linksseitig noch weiter bis zur Grenze zum Kreis Soest (Schnadestein).
Abschnitt 2:
Der Gewässerabschnitt im Trinkwassergewinnungsgebiet der Gelsenwasser AG (Naturschutzgebiet und Wasserschutzgebiet) erstreckt sich ausschließlich rechtsseitig vom Ende des Fürstenbergs bis zur Ortsgrenze Wickedes. Für diesen Bereich steht uns ein festes Kartenkontingent zur Verfügung.
Dieser Abschnitt wird unterbrochen durch 4 kurze Strecken, in denen wir nicht bzw. nicht immer angeln dürfen:
Der Oberlauf unseres Pachtgewässers bis zur Ohlbrücke ist der Fliegenfischerei vorbehalten.
Hier darf allerdings zeitlich begrenzt – natürlich erst nach Sonnenuntergang und nur bis Sonnenaufgang – auch dem Aal nachgestellt werden.
Für die restliche Angelstrecke gelten vereinsintern festgelegte Vorschriften, die aber die Freude an unserem Freizeitsport nicht schmälern.
Vom 01. Mai an darf in der gesamten Strecke auch gewatet werden.
Möglich ist dieses nur im Pachtgewässer und im oberen Bereich der Gelsenwasserstrecke, da das Gewässer anschießend durch den Rückstau des Wehres zu tief ist.
Kartenmaterial der IG-Strecke:
Da die Strecke für eine einzelne Karte zu groß ist, wurde sie in mehrere Abschnitte unterteilt: