Bestimmungen

Fischerei Regularien im Pachtgewässer IG-Neheim (Ruhrkarte):
2 Handangeln oder 1 Flugangel mit jeweils einem Einzelhaken
Fangbegrenzung: 4 Salmoniden pro Tag
Mindestmaß: Für die Bachforellen: 28 cm
Watfischen: In der Zeit vom 1. Mai bis zum 19. Oktober erlaubt.
Fahrzeuge: Zum Fischfang dürfen keine Fahrzeuge und Belly-Boats verwendet werden.
Widerhaken: Während bestehender Schonzeiten wird der angedrückte Widerhaken empfohlen.
Fliegenstrecke: (Bahnhofs- bis Ohlbrücke)
Nur für die Flugangellei gestattet.
Beschwerte Vorfächer, Jigs und überschwere Nymphen sind verboten.

  • Erlaubt sind die Flug-, Spinn-, Grundblei- und Stellangelei (toter Köderfisch
    ab 8 cm). Systeme, Rollblei und ähnliche Methoden sind verboten.
  • Lebendköder (Wurm, Sprock, Made etc.) sind in der Zeit vom 1. Juni bis zum Oktober erlaubt.
  • Das Aal angeln ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 19. Oktober 1 Std. nach
    Sonnenuntergang bis 1 Std. vor Sonnenaufgang erlaubt (einschl. Fliegenstrecke).

Uferschwalbenkolonie:
Diese Strecke (Steilwand) ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Aug. zu umgehen.

Äschen:
Seit dem 01.01.2015 gilt die 2. Verordnung zur Änderung der Landesfischereiverordnung.
Für den Gewässerabschnitt der Ruhr, für den diese Karte gilt, greift der Äschenschutzerlass.