Fischerei-Regularien im Pachtgewässer IG-Neheim (Ruhrkarte):
2 Handangeln oder 1 Flugangel mit jeweils einem Einzelhaken
Fangbegrenzung: 4 Salmoniden pro Tag
Mindestmaß: für die Bachforellen: 28 cm
Watfischen: In der Zeit vom 1. Mai bis zum 19. Oktober erlaubt.
Fahrzeuge: Zum Fischfang dürfen keine Fahrzeuge und Belly-Boats verwendet werden.
Widerhaken: Während bestehender Schonzeiten wird der angedrückte Widerhaken empfohlen.
Fliegenstrecke: (Bahnhofs- bis Ohlbrücke)
Nur für die Flugangellei gestattet.
Beschwerte Vorfächer, Jigs und überschwere Nymphen sind verboten.
Uferschwalbenkolonie:
Diese Strecke (Steilwand) ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Aug. zu umgehen.
Äschen:
Seit dem 01.01.2015 gilt die 2. Verordnung zur Änderung der Landesfischereiverordnung.
Für den Gewässerabschnitt der Ruhr, für den diese Karte gilt, greift der Äschenschutzerlass.
Abgabe Fangmeldungen:
Auf der IG-Versammlung 2026 wurde beschlossen, dass Angelkarten für die Saison des Folgejahres nur noch ausgegeben werden, wenn die Fangmeldung fristgerecht abgegeben wurde.
Hinweise zur Abgabe erfolgen:
Stichtag für die Abgabe: 31.01.
Damit ist eine Auswertung zur IG-Versammlung möglich.
Der Vorstand, insbesondere der Gewässerwart, führt Listen zur Dokumentation der abgegebenen Fangmeldungen.
Abgabe möglich:
Nicht zulässig: Fangmeldungen per WhatsApp