Bestimmungen

Fischerei-Regularien im Pachtgewässer IG-Neheim (Ruhrkarte):
2 Handangeln oder 1 Flugangel mit jeweils einem Einzelhaken
Fangbegrenzung: 4 Salmoniden pro Tag
Mindestmaß: für die Bachforellen: 28 cm
Watfischen: In der Zeit vom 1. Mai bis zum 19. Oktober erlaubt.
Fahrzeuge: Zum Fischfang dürfen keine Fahrzeuge und Belly-Boats verwendet werden.
Widerhaken: Während bestehender Schonzeiten wird der angedrückte Widerhaken empfohlen.
Fliegenstrecke: (Bahnhofs- bis Ohlbrücke)
Nur für die Flugangellei gestattet.
Beschwerte Vorfächer, Jigs und überschwere Nymphen sind verboten.

  • Erlaubt sind die Flug-, Spinn-, Grundblei- und Stellangelerei (toter Köderfisch
    ab 8 cm). Systeme, Rollblei und ähnliche Methoden sind verboten.
  • Lebendköder (Wurm, Sprock, Made etc.) sind in der Zeit vom 1. Juni bis zum Oktober erlaubt.
  • Das Aalangeln ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 19. Oktober 1 Std. nach
    Sonnenuntergang bis 1 Std. vor Sonnenaufgang erlaubt (einschl. Fliegenstrecke).

Uferschwalbenkolonie:
Diese Strecke (Steilwand) ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Aug. zu umgehen.

Äschen:
Seit dem 01.01.2015 gilt die 2. Verordnung zur Änderung der Landesfischereiverordnung.
Für den Gewässerabschnitt der Ruhr, für den diese Karte gilt, greift der Äschenschutzerlass.

Abgabe Fangmeldungen:
Auf der IG-Versammlung 2026 wurde beschlossen, dass Angelkarten für die Saison des Folgejahres nur noch ausgegeben werden, wenn die Fangmeldung fristgerecht abgegeben wurde.

Hinweise zur Abgabe erfolgen:

  • auf den Angelkarten selbst
  • auf den Kartenantragslisten
  • sowie mündlich in den Versammlungen

Stichtag für die Abgabe: 31.01.
Damit ist eine Auswertung zur IG-Versammlung möglich.

Der Vorstand, insbesondere der Gewässerwart, führt Listen zur Dokumentation der abgegebenen Fangmeldungen.

Abgabe möglich:

  • per E-Mail (info@angelverein-sauerland.com)
  • schriftliche Abgabe im Vereinsheim

Nicht zulässig: Fangmeldungen per WhatsApp